Warum, wie, was, wann, welche? Wir erklären anhand der fünf W‘s des Prüfens, warum es
unerlässlich ist, betriebliche Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen!

1. Warum muss geprüft werden?

Die regelmäßige Durchführung von Prüfungen ist eine gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, um dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter durch ihre Tätigkeiten keinerlei arbeitssicherheitstechnischen Gefahren ausgesetzt sind.

2. Wie werden die Prüfungen durchgeführt?

Die Ausführung der Prüfungen durch geschultes Personal unterscheidet sich je Betriebsmittel und wird auf den folgenden Seiten zu jeder Prüfung beschrieben.

Nach jeder Prüfung wird von uns ein Prüfprotokoll erstellt, das geprüfte bestandene Gerät mit einer Prüfplakette versehen und in unsere Datenbank aufgenommen. Wenn ein Gerät Mängel aufweist, wird es deutlich als „unsicher“ gekennzeichnet und dem Verantwortlichen übergeben.

3. Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

Zusätzlich zur Sicherheit von Angestellten, Gästen, Patienten und Heimbewohnern geht es dabei um die Haftung des Verantwortlichen im Schadensfall. Wenn Sie Geräte in Ihrem Unternehmen nicht prüfen, begehen Sie eine Strafttat nach §26 BetrSichV! 

Die Unterlassung der Prüfung kann ebenfalls zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes führen, was erhebliche Schadenssummen von Personen- und Sachschäden hervorrufen kann.  

4. Wann muss geprüft werden?

Alle betrieblichen Arbeitsmittel müssen in der Regel zu folgenden Zeitpunkten geprüft werden:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme 
  • Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
  • Wiederholungsprüfung innerhalb
    einer festgelegten Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.     

5. Welche Vorgaben sind grundsätzlich zu berücksichtigen?

Von Seiten des Gesetzgebers sind die Vorschriften zur Prüfung von den verschiedenen Betriebsmitteln in den folgenden Normen verankert:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ASR)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)