Gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 (ehemals BGV A 3 bzw. GUV-V A3),
DGUV 203-070, VDE 0701-0702, TRBS 1201.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Geräte mit einem Stecker, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen, also nicht verbaut sind,
wie z. B.:

• Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten, Ventilatoren 

• Werkzeuge und Maschinen: Handbohrmaschinen, Stichsägen, Schweißgeräte,
  Kabeltrommeln 

• Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster

Wie werden sie geprüft?

Die Betriebsmittel-Prüfung erfolgt als Einzelprüfung und umfasst folgende
Arbeitsschritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

Bestimmen: Ermittlung der Schutzklasse (I, II oder III)

Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch)

Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Erproben: Funktionsprüfung

Womit werden die elektrischen Geräte geprüft?

Die Messprüfung führen wir mit einem Gerätetester durch, welcher regelmäßig
gewartet wird, um Ihnen zuverlässige und korrekte Messwerte garantieren zu können. Folgende Messungen werden durchgeführt:

• Schutzleiter- und Isolationswiderstand

• Schutzleiter- und Berührungsstrom, Ersatzableitstrom (alternativ)

Wann und wie erfolgt die Prüfung?

Die Betriebsmittel-Prüfung erfolgt wenn möglich immer als Einzelprüfung, um eine umfassende Elektrosicherheit herzustellen. Eine Messung im Verbund sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn das entsprechende Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung nicht vom Netz getrennt werden kann (z. B. Server). Dieses Gerät muss später einer Nachprüfung unterzogen werden. Denn sollte es zu einem Schaden kommen, können sich Probleme mit Versicherungen und Berufsgenossenschaften ergeben. 

Wie oft müssen die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel geprüft werden?

Im folgenden Rhythmus müssen die ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel geprüft werden:

• Vor der ersten Inbetriebnahme 

• Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme

• Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die DGUV 203-070 gibt als Richtwert folgende Prüffristen vor, welche bei einer Fehlerquote von < 2 % verlängert werden können:

Beispiele für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel