Gemäß DIN 14406-4, DIN EN 3, ASR A2.2, TRB 502 und 802, BetrSichV
Was sind tragbare Feuerlöscher?
Gemäß DIN 14406-4, DIN EN 3, ASR A2.2, TRB 502 und 802, BetrSichV
Es gibt zwei Arten von tragbaren Feuerlöschern:
• Auflade-Feuerlöscher:
Bei Auflade-Feuerlöschern wird der Druck im Feuerlöschbehälter direkt vor Gebrauch durch Öffnen einer innenliegenden Patrone oder außen anliegenden Flasche erzeugt. Löschmittel: Pulver, Wasser, Schaum
Treibmittel: CO2 (Kohlendioxid) oder N2 (Stickstoff)
• Dauerdruck-Feuerlöscher auch Permanentlöscher genannt:
Der DD-Feuerlöschbehälter steht dauerhaft unter gespeichertem Druck (wie Spraydose)
Wie werden diese Feuerlöscher geprüft?
Die Prüfung tragbarer Feuerlöscher umfasst folgende Arbeitsschritte:
Besichtigen: Sichtprüfung auf äußere und innere Beschädigungen, Undichtigkeit z. B. Rost, Reif, Beschädigung des Schutzanstriches, Schlauches.
Erproben: Funktionsprüfung von z. B. Armaturen, Löschschlauch, Düse.
Inhalt: Masse/Volumen des Löschmittels bzw. Druck/Masse des
Treibgases.
Ggfs. Füllen: Unter Einhaltung der Füllmengen nach DIN EN 3-7 und DIN EN 3-9
Was geschieht bei der Feststellung von Mängeln?
Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher wieder instandgesetzt oder erneuert werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Feuerlöscher eine Prüfplakette sowie einen
Instandhaltungsnachweis-Aufkleber.
Wie oft müssen diese geprüft werden?
Die tragbaren Feuerlöscher müssen nach beschriebenen Vorschriften in folgenden Fristigkeiten geprüft werden: