Gemäß DIN 14406-4, DIN EN 3, ASR A2.2, TRB 502 und 802, BetrSichV

Was sind tragbare Feuerlöscher?

Gemäß DIN 14406-4, DIN EN 3, ASR A2.2, TRB 502 und 802, BetrSichV

Es gibt zwei Arten von tragbaren Feuerlöschern:

• Auflade-Feuerlöscher:

Bei  Auflade-Feuerlöschern wird  der  Druck im Feuerlöschbehälter direkt vor Gebrauch durch Öffnen einer innenliegenden Patrone  oder  außen  anliegenden Flasche erzeugt. Löschmittel: Pulver, Wasser, Schaum

Treibmittel: CO2 (Kohlendioxid) oder N2 (Stickstoff)

• Dauerdruck-Feuerlöscher auch Permanentlöscher genannt:

Der DD-Feuerlöschbehälter steht dauerhaft unter gespeichertem Druck (wie Spraydose)

Wie werden diese Feuerlöscher geprüft?

Die Prüfung tragbarer Feuerlöscher umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf äußere und innere Beschädigungen, Undichtigkeit z. B. Rost, Reif, Beschädigung des Schutzanstriches, Schlauches.

Erproben: Funktionsprüfung von z. B. Armaturen, Löschschlauch, Düse. 

Inhalt: Masse/Volumen des Löschmittels bzw. Druck/Masse des
Treibgases.

Ggfs. Füllen: Unter Einhaltung der Füllmengen nach DIN EN 3-7 und DIN EN 3-9

Was geschieht bei der Feststellung von Mängeln?

Werden Mängel festgestellt, müssen die Feuerlöscher wieder instandgesetzt oder erneuert werden.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Feuerlöscher eine Prüfplakette sowie einen
Instandhaltungsnachweis-Aufkleber. 

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Die tragbaren Feuerlöscher müssen nach beschriebenen Vorschriften in folgenden Fristigkeiten geprüft werden: