Gemäß DGUV 109-002 (ehemals BGR 121), GefStoffV, BetrSichV

Was sind Absaugeinrichtungen?

Absaugeinrichtungen bzw. Absauganlagen sind lüftungstechnische Einrichtungen, die die bei Arbeitsprozessen freigesetzten Luftverunreinigungen erfassen, weiterleiten und  ggfs. abscheiden. Hierunter fallen z. B. die Absaugung von:

  • Gasen
  • Spänen  
  • Schweißrauch
  • Abgasen
  • Löt-Dämpfen  
  • Papierstaub

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Absaugeinrichtungen umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung

Erproben: Funktionsprüfung

Messen: Messung der Soll- und Grenzwerte

Werden Mängel festgestellt, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die schadhafte Absauganlage sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert wird.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) müssen Absaugeinrichtungen zu folgenden Zeitpunkten geprüft werden: 

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Nach prüfpflichtigen Änderungen 
  • Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Absauganlagen beträgt die Prüffrist:

  • 1 Jahr bei partikelförmigen Luftverunreinigungen 
  • 3 Jahre bei gasförmigen Luftverunreinigungen