Gemäß DGUV 109-002 (ehemals BGR 121), GefStoffV, BetrSichV
Was sind Absaugeinrichtungen?
Absaugeinrichtungen bzw. Absauganlagen sind lüftungstechnische Einrichtungen, die die bei Arbeitsprozessen freigesetzten Luftverunreinigungen erfassen, weiterleiten und ggfs. abscheiden. Hierunter fallen z. B. die Absaugung von:
- Gasen
- Spänen
- Schweißrauch
- Abgasen
- Löt-Dämpfen
- Papierstaub
Wie werden diese geprüft?
Die Prüfung von Absaugeinrichtungen umfasst folgende Arbeitsschritte:
Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung
Erproben: Funktionsprüfung
Messen: Messung der Soll- und Grenzwerte
Werden Mängel festgestellt, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die schadhafte Absauganlage sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert wird.
Wie oft müssen diese geprüft werden?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) müssen Absaugeinrichtungen zu folgenden Zeitpunkten geprüft werden:
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach prüfpflichtigen Änderungen
- Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist
Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Absauganlagen beträgt die Prüffrist:
- 1 Jahr bei partikelförmigen Luftverunreinigungen
- 3 Jahre bei gasförmigen Luftverunreinigungen