Gemäß DGUV 100-500 Kap. 2.8 (ehemals BGR 500), BetrSichV, TRBS 1201

Was sind Anschlag-, Lastaufnahme- und Ladungssicherrungsmittel?

Anschlagmittel sind Einrichtungen, die nicht zum Hebezeug gehören und eine
Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel
herstellen. Sie werden auch als „Gehänge“ bezeichnet. Dazu gehören z. B.:

  • Endlosseile
  • Hakenseile   
  • Seilgehänge
  • Ringketten
  • Kranzketten
  • Ösenseile
  • Hebebänder   
  • Rundschlingen
  • Schäkel 
  • Hakenketten

Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen, die nicht zum Hebezeug gehören und zur
Aufnahme der Last mit dem Tragmittel verbunden werden können, wie z. B.:

  • Greifer
  • Zangen  
  • Hebeklemmen
  • Vakuumheber
  • Traversen
  • C-Haken   
  • Lasthebemagnete

Ladungssicherungshilfsmittel sind Hilfsmittel, um die Ladung zu sichern, wie z. B.:

  • Paletten
  • Zurrgurte  
  • Antirutschmatten
  • Ladungssicherungsnetze
  • Keile
  • Zurrketten   
  • Antirutschböden
  • Kantenschutz
  • Zurrdrahtseile   
  • Antirutschhölzer

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Anschlag-, Lastaufnahme- und Ladungssicherungshilfsmitteln umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung wie Brüche, Risse,
Verformungen
Erproben: Funktionsprüfung

Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, hat der Arbeitgeber
dafür zu sorgen, dass die Anschlag-, Lastaufnahme- und Ladungssicherungshilfsmittel der weiteren Benutzung entzogen werden.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Die Prüfung von Anschlag-, Lastaufnahme- und Ladungssicherungshilfsmitteln muss zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Nach wesentlichen technischen Änderungen
  • Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungs-
beurteilung festgelegt. Für diese Mittel beträgt die Prüffrist: 

  • 1 Jahr

Bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, Korrosion oder Hitzeeinwirkung können sich kürzere Prüfintervalle ergeben. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle
3 Jahre auf Rissfreiheit geprüft werden. Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung müssen mindestens alle 3 Jahre auf Drahtbrüche und Korrosion geprüft werden.