Gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, DIN EN 474, BetrSichV

Was sind Baumaschinen?

Zu den regelmäßig zu prüfenden Baumaschinen zählen folgende Erdbaumaschinen sowie deren Anbaugeräte:

  • Bagger
  • Radlader
  • Planiergeräte    
  • Rohrverleger
  • Schürfgeräte
  • Spezialmaschinen des Erdbaus z.B. Grabenfräsen
  • Verfüllschnecken

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Baumaschinen umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung, Verschleiß

Erproben: Funktionsprüfung z. B. der Bremsen, Bedienungseinrichtungen

Werden Mängel festgestellt, die die Betriebssicherheit der Erdbaumaschine gefährden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die schadhaften Baumaschinen der weiteren Benutzung entzogen werden.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Die Prüfung von Baumaschinen muss zu folgenden Zeitpunkten erfolgen: 

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme
  • Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Baumaschinen beträgt die Prüffrist bei normaler Nutzung und Umgebungsbedingung: 

  • 1 Jahr

Bei intensiver Nutzung oder hohen Beanspruchungen können sich kürzere Prüfintervalle ergeben.