Gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D 27), FEM 4.004, BetrSichV

Was sind Flurförderzeuge?

Als regelmäßig zu prüfende Flurförderzeuge gelten Transport- und Fördermittel
einschließlich ihrer Anbaugeräte, wie z. B.:

  • Hubwagen 
  • Gabelstapler
  • Querstapler
  • Schlepper

die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 

  • mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind, 
  • zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind 
  • zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Flurförderzeugen umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigung, Abnutzung, Vollständigkeit der Kennzeichnungen und Beschilderungen

Erproben: Funktionsprüfung, z. B. Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen

Werden Mängel festgestellt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese
schadhaften Flurförderzeuge sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert werden

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Flurförderzeuge zu
folgenden Zeitpunkten geprüft werden: 

Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Flurförderzeuge beträgt die Prüffrist:

  • 1 Jahr

Je nach Nutzung und Umgebung können sich kürzere oder längere Prüfintervalle ergeben.