Gemäß § 7 (7) GefStoffV, TRGS 526 (Ziffer 7.4), TRGS 800, DGUV 213-850 (ehemals BGI/GUV-I 850-0), DIN EN 14470, BetrSichV

Was sind Gefahrenstoffschränke?

Gefahrstoffschränke dienen der sicheren Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasflaschen und können mit oder ohne technischer Belüftung ausgestattet sein.

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Gefahrstoffschränken umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung, Brandschutzdichtungen,
Dichtigkeit der Bodenauffangwanne

Erproben: Funktionsprüfung auf z. B. Schließeinrichtungen 

Ggfs. Messen: Messung ​des Volumenstroms, falls mit technischer Belüftung

Werden Mängel festgestellt, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass der schadhafte Gefahrstoffschrank sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert wird.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 526) müssen Gefahrstoffschränke in regelmäßigen Abständen geprüft werden, welche anhand einer
Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. In der DGUV 213-850 wird eine Prüffrist empfohlen von: 

  • 1 Jahr