Gemäß ASR A1.6 und A1.7 (ehemals BGR/GUV-R 232), BetrSichV, DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453
Was sind kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore?
Zu den regelmäßig zu prüfenden kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren zählen alle
betrieblich genutzten Fenster, Türen und Tore, bei denen die erforderliche Energie für das Öffnen oder Schließen der Flügel vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen
zugeführt wird.
Auch für nicht kraftbetätigte Türen und Tore ist eine solche Prüfung empfehlenswert.
Nicht geprüft werden müssen Türen und Tore von maschinellen Anlagen (z. B.
Aufzugsanlagen) und provisorische Türen und Tore auf Baustellen.
Wie werden kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore geprüft?
Die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren umfasst folgende
Arbeitsschritte:
Besichtigen: Sichtprüfung auf Verformung, Beschädigung, Abnutzung,
Vollständigkeit
Erproben: Funktionsprüfung, z. B. der Verbindungselemente
Messen: Messung der Schließ- und Öffnungskräfte und gleichzeitig
Überprüfung der Einhaltung der maximal zulässigen Werte
Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die schadhaften kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore
unverzüglich und sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert werden.
Wie oft müssen diese geprüft werden?
Die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren muss zu folgenden
Zeitpunkten erfolgen:
• Vor der ersten Inbetriebnahme
• Nach wesentlichen technischen Änderungen
• Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist
Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer
Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
beträgt die Prüffrist bei normaler Nutzung und Umgebungsbedingungen: 1 Jahr.
Bei intensiver Nutzung, besonderen Umgebungsbedingungen (z. B. Witterung,
aggressive Medien) oder Herstellervorgaben zu Prüfungen in Betriebsanleitungen
können sich kürzere Prüfintervalle ergeben.