Gemäß DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D 6), DGUV 309-001 (ehemals BGG/GUV-G 905), BetrSichV Anhang 3
Was sind Krane?
Zu den regelmäßig zu prüfenden Kranen zählen Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können, einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung. Hierunter fallen z. B.:
- Laufkatzen
- LKW-Ladekrane
- Ausleger- und Drehkrane
- Derrickkrane
- LKW-Anbaukrane
- Schwenkarmkrane
- Brückenkrane
- Turmdrehkrane
- Fahrzeugkrane
- Portalkrane
Wie werden diese geprüft?
Die Prüfung von Kranen umfasst folgende Arbeitsschritte:
Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung, Verschleiß, Vollständigkeit der technischen Dokumentation, Kennzeichnungen und Beschilderungen
Erproben: Funktionsprüfung z. B. der Bremsen, Sicherheitseinrichtungen,
richtige Einstellung der Überlastsicherung bzw. Lastmoment-
begrenzung.
Werden Mängel festgestellt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese
schadhaften Krane sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert werden.
Nach der Prüfung werden die Ergebnisse in das Prüfbuch eingetragen und ein
Prüfbericht erstellt.
Wie oft müssen diese geprüft werden?
Die Prüfung von Kranen muss zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:
- Nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme
- Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist
Für Krane beträgt die Prüffrist für die Wiederholungsprüfungen bei normaler Nutzung und Umgebungsbedingung:
- 1 Jahr