Gemäß DGUV 208-016 (ehemals BGI 694), DGUV 201-011, DIN EN 1004, BetrSichV

Was sind Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen?

Es gibt viele Arten von beweglichen Leitern:

  • Anlegeleiter
  • Glasreinigerleiter
  • Steckleiter
  • Seilleiter
  • Schiebeleiter
  • Mehrzweckleiter
  • Stehleiter
  • Mastleiter
  • Rollleiter
  • Dachdeckerauflegeleiter
  • Podestleiter
  • Hängeleiter
  • Tritt
  • Fahrbare Arbeitsbühne/Gerüst

Fahrbare Arbeitsbühnen zählen als einfeldige Gerüstkonstruktionen zu den
Fahrgerüsten.

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen umfasst folgende 
Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf Verformung, Beschädigung, Abnutzung,
Vollständigkeit

Erproben: Funktionsprüfung, z. B. der Verbindungselemente

Werden Mängel festgestellt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese
schadhaften Leitern und Tritte der Verwendung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Verschrottung nicht möglich ist.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Leitern, Tritte und
fahrbare Arbeitsbühnen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüffristen werden durch eine befähigte Person individuell festgelegt nach:

  • Nutzungshäufigkeit
  • Beanspruchung bei der Benutzung
  • Transport- und Lagerbedingungen
  • Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen 

mindestens jedoch alle 12 Monate 

Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach jeder Montage und vor Verwendung zu prüfen.