Gemäß DGUV 212-515 (ehemals BGI 515), DGUV 312-906, BGI 826, BetrSichV

Was ist eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz?

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist ein Gurt-/Seilsystem, das der
Benutzer trägt, um sich vor einem Absturz zu schützen. Dabei gibt es verschiedene Varianten:

Rückhaltesystem: Verhinderung eines Sturzes durch Einschränkung des
Bewegungsbereichs, sodass die Absturzkante nicht erreicht werden kann

Auffangsystem: Auffangen eines freien Falls

Arbeitsplatzpositionierungssystem: Haltung am Arbeitsplatz durch das Hineinlehnen in das System und Fußkontakt zum Bauwerk

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz umfasst folgende Arbeitsschritte entsprechend den Prüfkriterien der Hersteller:

Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung, Risse, Kennzeichnung

Werden Mängel festgestellt, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die schadhafte PSAgA unverzüglich der Verwendung entzogen und so aufbewahrt wird, dass die
Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Verschrottung nicht
möglich ist.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Neben der Sichtprüfung durch den Benutzer vor jeder Verwendung auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand sowie einwandfreie Funktion muss die Prüfung von
PSAgA zu folgenden Zeitpunkten durch einen Sachkundigen erfolgen: 

  • Vor der ersten Inbetriebnahme 
  • Nach Schäden verursachenden Einflüssen
  • Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen der PSAgA werden anhand einer
Gefährdungsbeurteilung festgelegt und betragen höchstens:

  • 1 Jahr

Bei besonders häufigem Einsatz können sich kürzere Prüfintervalle ergeben.