Gemäß DGUV 108-007 (ehemals BGR 234), DIN EN 15635, TRBS 1201,
BetrSichV
Was sind Regalanlagen?
Als regelmäßig zu prüfende Regalanlagen gelten gewerblich genutzte Regale wie z. B.:
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Einfahrregale
- Fachbodenregale
- Kragarmregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
- Palettenregale
Wie werden diese geprüft?
Die Prüfung von Regalanlagen umfasst folgende Arbeitsschritte:
Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung, Einhaltung der Vorschriften
Erproben: Sicherheitsprüfung der Stand- und Tragsicherheit
Werden Mängel festgestellt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese
schadhaften Regalanlagen unverzüglich und sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert werden. Bis zur Mangelbehebung dürfen die Lagereinrichtungen und -geräte nicht mehr benutzt werden.
Wie oft müssen diese geprüft werden?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Regel 108-007 müssen
Regalanlagen mindestens in folgenden Abständen geprüft werden:
- 1 Jahr