Gemäß DGUV 108-007 (ehemals BGR 234), DIN EN 15635, TRBS 1201,
BetrSichV

Was sind Regalanlagen?

Als regelmäßig zu prüfende Regalanlagen gelten gewerblich genutzte Regale wie z. B.:

  • Durchfahrregale 
  • Durchlaufregale  
  • Einfahrregale
  • Fachbodenregale 
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen
  • Palettenregale

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Regalanlagen umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung, Einhaltung der Vorschriften

Erproben: Sicherheitsprüfung der Stand- und Tragsicherheit

Werden Mängel festgestellt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese
schadhaften Regalanlagen unverzüglich und sachgerecht wieder instandgesetzt oder erneuert werden. Bis zur Mangelbehebung dürfen die Lagereinrichtungen und -geräte nicht mehr benutzt werden.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Regel 108-007 müssen
Regalanlagen mindestens in folgenden Abständen geprüft werden: 

  • 1 Jahr