Gemäß DIN EN 1176, DIN SPEC 79161, BetrSichV

Was sind Spielplätze?

Auf Spielplätzen müssen regelmäßig alle installierten Spielplatzgeräte im Innen- und Außenbereich von z. B. Schulen, Kindergärten und öffentlichen Anlagen geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Rutschen
  • Klettergerüste
  • Seilbahnen
  • Schaukeln
  • Karussells
  • Wippen

Wie werden Spielplätze geprüft?

Die Prüfung von Spielplätzen umfasst folgende Arbeitsschritte:

Besichtigen: Sichtprüfung z.B. auf  Beschädigung, Verschleiß,
Bodenbeschaffenheit, Fallschutz 

Erproben: Funktionsprüfung wie beispielsweise der Stabilität

Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die schadhaften Spielplatzgeräte unverzüglich zur weiteren Benutzung gesperrt werden.

Wie oft müssen diese geprüft werden?

Neben der visuellen Routine-Inspektion (1-2 Mal wöchentlich) und der operativen Prüfung (alle 1-3 Monate) muss die Generalinspektion zu folgenden Zeitpunkten durch einen Sachkundigen erfolgen:

• Vor der ersten Inbetriebnahme jedes Spielgerätes

• Nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme 

• Wiederholungsprüfung innerhalb festgelegter Prüffrist

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungs-beurteilung festgelegt. Für Spielplätze beträgt die Prüffrist bei normaler Nutzung und
Umgebungsbedingungen: 1 Jahr. Bei intensiver Nutzung oder hohen Beanspruchungen können sich kürzere Prüfintervalle ergeben.